SANIERUNGSBERATUNG

Die Sanierungsberatung orientiert sich an der Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Vorarlberg (§15) und umfasst alle erforderlichen Unterlagen für eine Fördereinreichung.
WELCHE UNTERLAGEN ERHALTEN SIE?
• Energieausweis für den Bestand
• Energieausweis für das Sanierungsziel
• Falls nötig: Varianten zur Entscheidungsfindung
• Sanierungsprotokoll (inkl. Ist-Zustand des Gebäudes & Heizsystems)
• Sanierungsrechner (Ermittlung der möglichen Förderhöhe)
• Alle erforderlichen Bestätigungen
FÖRDERUNG DER SANIERUNGSBERATUNG
75 % der Honorarkosten werden vom Land Vorarlberg rückerstattet – nach Bewilligung der Sanierungsförderung:
• bis zu 2.000 € für Einfamilienhäuser
• bis zu 5.000 € für Mehrparteienhäuser (ab 6 Wohneinheiten)
ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG - SANERUNGSBEGLEITUNG
Nach der Sanierung kann zusätzlich die Sanierungsbegleitung (§16) in Anspruch genommen werden – zur Unterstützung bei der Abrechnung mit der Förderstelle.
Auch hier übernimmt das Land Vorarlberg 75 % der Honorarkosten:
• bis zu 1.000 € für Einfamilienhäuser
• bis zu 2.000 € für Mehrparteienhäuser (ab 6 Wohneinheiten)
Haben Sie Fragen oder möchten eine Beratung in Anspruch nehmen?
Kontaktieren Sie mich – ich helfen Ihnen gerne!