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SANIERUNGSBERATUNG

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Die Sanierungsberatung orientiert sich an der Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Vorarlberg (§15) und umfasst alle erforderlichen Unterlagen für eine Fördereinreichung.

 

WELCHE UNTERLAGEN ERHALTEN SIE?
Energieausweis für den Bestand
Energieausweis für das Sanierungsziel
Falls nötig: Varianten zur Entscheidungsfindung
Sanierungsprotokoll (inkl. Ist-Zustand des Gebäudes & Heizsystems)
Sanierungsrechner (Ermittlung der möglichen Förderhöhe)
Alle erforderlichen Bestätigungen

 

FÖRDERUNG DER SANIERUNGSBERATUNG
75 % der Honorarkosten werden vom Land Vorarlberg rückerstattet – nach Bewilligung der Sanierungsförderung:
bis zu 2.000 € für Einfamilienhäuser
bis zu 5.000 € für Mehrparteienhäuser (ab 6 Wohneinheiten)


ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG - SANERUNGSBEGLEITUNG
Nach der Sanierung kann zusätzlich die Sanierungsbegleitung (§16) in Anspruch genommen werden – zur Unterstützung bei der Abrechnung mit der Förderstelle.
Auch hier übernimmt das Land Vorarlberg 75 % der Honorarkosten:
bis zu 1.000 € für Einfamilienhäuser
bis zu 2.000 € für Mehrparteienhäuser (ab 6 Wohneinheiten)


Haben Sie Fragen oder möchten eine Beratung in Anspruch nehmen?
Kontaktieren Sie mich – ich helfen Ihnen gerne!

ICH FREUE MICH ÜBER IHRE ANFRAGE

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